Verpackungen (gewerblich)

Gemäß der Verpackungsverordnung des Bundes müssen im Gewerbe die Verpackungen ohne den "Grünen Punkt" selbst in die Verwertung gegeben werden bzw. müssen vom Lieferanten oder Hersteller zurückgenommen werden.

Tipp: Verzichten Sie auf Einwegverpackungen. Gegenstände, die keine Verpackungen sind, werden nicht mitgenommen, z. B. Abdeckfolien, Kunststoffschüsseln, Schaumstoffe, Spielzeug, Styropordämmplatten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung.

gesondert zu entsorgender Abfall

Wegen der Beachtung spezieller Regelungen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung!

Privat

Telefon: 05551 70881162

Gewerbe

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Frau Petra Schmalle

Kreisabfallwirtschaft
Matthias-Grünewald-Str. 22
37154 Northeim
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Abfallvermeidungstipp

Einkaufsliste

Mache vor jedem Einkauf eine Bestandsaufnahme und eine Liste mit den Dingen die du wirklich brauchst. So vermeidest du unnötige Einkäufe die später in der Tonne landen.

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